Quantcast
Channel: Kommentare zu: Urheberrechtsschutz für Meldungen von Nachrichtenagenturen
Browsing all 2 articles
Browse latest View live

Von: Jan Dark

Oh, dann werden wohl die Spitzfindigen Retweets abmahnen lassen und im Zweifel Beihilfe in Karlsruhe suchen :-) Contentmafia.

View Article



Von: fernetpunker

Das Gegenargument dürfte hauptsächlich § 50 UrhG sein. Oder fallen Nachrichtenagenturen nicht unter diese Vorschrift?

View Article
Browsing all 2 articles
Browse latest View live